Freischwinger unter Artenschutz

S 43 von Mart Stam für Thonet

S 43 von Mart Stam für Thonet

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Herz für Freischwinger: Stühle ohne Hinterbeine sind schützenswert, entschied es in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Das 1926 von Mart Stam entworfene Original S43 wurde 2007 von einem italienischen Unternehmen nachgebaut und auf der Möbelmesse in Köln ausgestellt. Thonet, die heute die Nutzungs- und Vertriebsrechte für den originalen Mart-Stam-Stuhl besitzen, hatten daraufhin geklagt.

Das Gericht argumentierte, dass der Gesamteindruck des italienischen Imitats mit dem des Ursprungswerks übereinstimme. Weiterhin würde die Strenge und Einheitlichkeit der Linienführung ebenso übernommen wie die Würfelform des Originals. Rund oder eckig? Auch der Querschnitt des verwendeten Stahlrohrs – rund im Original, eckig beim Imitat – überzeugte das Gericht nicht. Urteil: Weiterhin urheberrechtlich geschützt!

Mart Stam

Mart Stam

Thonet dürfte es freuen, allerdings birgt dieses jüngste Freischwinger-Urteil auch eine feine Ironie. Thonet selbst vertrat 1929 bei einem Prozess gegen den damaligen Rechteinhaber die Ansicht, dass kein Urheberschutz geltend gemacht werden könnte. Begründung: Es handele sich um eine rein technische Erfindung! Das Deutsche Reichsgericht sah das anders und beschloss einen weitreichenden Urheberschutz. Das sah auch der Bundesgerichtshof so, der sich 1961 und 1981 mit dem Mart-Stam-Stuhl befasste.

Nach all diesem Hin und Her gibt es jetzt erstmal keine weitere Revision und bei smow sowieso nur die ganz echten Originale von Thonet

Wer beim gemütlichen Freischwingen im S43 nochmal genau nachlesen möchte… Aktenzeichen: I-20 U 120/08!

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